Sparen ist dank des Niedrigzinses so unattraktiv wie nie zuvor. Auf der Suche nach Alternativen kommen sofort Aktien, Gold oder Immobilien in den Sinn. Doch wie lässt sich Geld noch vermehren? Die Investition in einen Oldtimer ist besonders unter Liebhabern eine lohnende Wertanlage.

Voraussetzung für eine Wertsteigerung

Nicht jeder Oldtimer eignet sich als Wertanlage. Das Vehikel kann nur im Wert steigen, wenn es noch voll funktionstüchtig ist. Einen Oldtimer in der Garage stehen zu haben reicht also nicht aus, es muss schon möglich sein, mit ihm ohne Einschränkungen im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Mit dem roten 07-Kennzeichen versehene Oldtimer gelten als Sammlerstücke. Sie sind zwar offiziell funktionsfähig, dürfen allerdings nur für kurze Probefahrten wie zum Beispiel auf Sammlerausstellungen gefahren werden. Im Gegenzug muss das Gefährt nicht mehr zur Hauptuntersuchung. Oldtimer, die mit dem H-Kennzeichen versehen sind, dürfen das gesamte Jahr über im Straßenverkehr genutzt werden und müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Damit der Oldtimer eine Wertseigerung erfährt sind neben der Funktionstüchtigkeit noch weitere Faktoren zu beachten. So ist allein das Alter nicht ausschlaggebend. Vielmehr beeinflusst seine Seltenheit den Wert. Auch die Geschichte, die hinter dem Fahrzeug steckt, ist ein weiterer wichtiger Wert-Faktor. Die Historie sollte auf ihre Lückenlosigkeit hin genau geprüft werden.

KFZ-Versicherung für Oldtimer

Ein Oldtimer eignet sich nur als lukrative Wertanlage, so lange er auch unversehrt bleibt. Deswegen ist es unverzichtbar ihn gegen Risiken abzusichern, selbst wenn er nur hin und wieder auf Ausstellungen dem Besitzer seinen Dienst erweist. Gegen etwaige Risiken schützen spezielle Oldtimer-Versicherungen. Diese passen sich sogar den individuellen Bedürfnissen von Fahrzeug und Halter an. Doch vor der Police steht der Weg zum Gutachter. Dieser erstellt ein so genanntes Wertegutachten, anhand dessen die Versicherungs-Beiträge ermittelt werden. Sollte das Fahrzeug nach Abschluss restauriert werden, muss nach Anpassung des Gutachtens wiederum die Beitragshöhe neu berechnet werden.