Ein Fauxpas der Chefetage oder des Aufsichtsrates konfrontiert ein Unternehmen meist mit schwerwiegenden finanziellen Verlusten. Massenentlassungen, hohe Schadensersatzforderungen oder prekäre Börseneinbrüche können die Folge sein. Doch Firmen können sich seit kurzem gegen das finanzielle Risiko absichern.
Mit der D&O, beziehungsweise der „Directors and Officers“-Versicherung lassen sich Fehleinschätzungen der Führungsriege zwar nicht verhindern, aber zumindest wird das finanzielle Risiko wesentlich kleiner und die Verantwortlichen müssen für den verursachten Schaden gerade stehen. Voraussetzung dafür ist, dass ersichtlich wird, dass es sich um eine vorsätzliche Pflichtsverletzung handelt.
Dreifache Aufklärung durch Justiz, Versicherung und Konzern
Dass der Schadensfall mit der D & O gleich dreifach aufgeklärt werden muss, macht die Sache nicht unbedingt leichter, kann die betroffene Firma allerdings vor dem unverschuldeten Ruin bewahren. Allerdings nur, sofern der vorher festgelegte Betrag auch ausreicht. Hinzu kommen teure Schadensersatzforderungen und Bußgelder. Ganz abgesehen davon kann die Aufarbeitung des Falls Jahre dauern und somit werden bereits dann erste Ersatzleistungen fällig.
Unbezahlbarer Imageschaden
Das Jonglieren mit Milliardenbeträgen macht einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe nicht weniger weitreichend. Ohne Absicherung kann solch ein tiefgreifender Fehler direkte Auswirkungen auf Arbeitsplätze und ganze Existenzen haben. Die Verantwortlichen müssen laut Aktiengesetz für 10 Prozent des Schadens selbst aufkommen. Natürlich unter Voraussetzung, sie haben dem Unternehmen nachweislich geschadet. Was dennoch selbst eine D & O-Versicherung nicht wieder gut machen kann? Den Imageschaden der Firma. Und dieser kann im schlimmsten Falle gar nicht mehr ausgebügelt werden.