Das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) soll in Deutschland Ende Juni in Kraft treten. Für Wertpapierdienstleister werden sich dann einige Dinge ändern, denn sie werden künftig anders als Banken behandelt. Auf Banken wiederum kommen ebenfalls große Umstellungen zu. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) verändert den Umgang mit Gebührenerhöhungen nachhaltig. Wie sehen die konkreten Gesetzesänderungen aus? Und was sind die Folgen?
AGB tut dem Konto weh
Neue AGBs? Einfach mal akzeptieren, da wird schon nichts Weltbewegendes drinstehen …
Wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eigenen Bank ändern, lohnt sich aber meistens ein genauer Blick: Laut Tagesschau nutzen einige Banken diesen viel zu oft überflogenen Text, um darin eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren zu verstecken. Kunden werden zwar über die Änderung der AGB informiert, jedoch nicht darüber, was genau sich ändert. Nur wenigen ist bewusst, dass ihr Einverständnis einen Preis hat. Wer nach zwei Monaten keinen Einspruch einlegt, stimmt den neuen Bedingungen und damit auch der Preiserhöhung unwiderruflich zu.
Alle (Bank) Karten auf den Tisch
Nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen genau diese stillen Preisänderungen urteilte nun der Bundesgerichtshof. In Zukunft müssen Banken ihre Kunden klar über die Erhöhung der Gebühren informieren und deren Einverständnis einholen. Raimund Röseler, Bankenaufseher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), befürchtet laut Bericht der FAZ schwerwiegende Folgen: „Das hat das Potential, für die Banken richtig teuer zu werden.“ Schlimmstenfalls könnten die Geldhäuser durch das Urteil bis zur Hälfte des Jahresgewinns verlieren. Eine genaue Einschätzung der Auswirkungen kann laut Medienberichten jedoch erst erfolgen, wenn eine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Haus der Wertpapiere
Auch in der Welt der Wertpapiere ändert sich das Klima. Bisher unterliegen sowohl Wertpapierhäuser als auch Banken den Regeln des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG). Ab dem 26. Juni soll das neue Wertpapierinstitutsgesetz für eine stärkere Abgrenzung zwischen Banken und Wertpapierdienstleister sorgen. Darüber hinaus erfolgt eine Unterteilung innerhalb der Dienstleister anhand der Größe. Die Einstufung in großes, mittleres und kleines Unternehmen sollen die Wertpapierhäuser selbst vornehmen und sich dabei an Bilanzsummen, Erträgen und verwaltetem Volumen orientieren. Das WpIG wird laut Bericht von Das Investment Regeln für die interne Unternehmensführung definieren und Anforderungen an Geschäftsleiter, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie Inhaber bedeutender Beteiligungen festlegen. Auch um Solvenzaufsicht und Aufsichtsbefugnisse wird sich das Wertpapierinstitutsgesetz kümmern. Für große Wertpapierhäuser gelten dann strengere Vorschriften als für kleinere Dienstleister, deren Einfluss auf den Markt entsprechend niedrig ausfällt.
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