RECHTLICHE ASPEKTE

Berater nach § 34f GewO sind Finanzanlagenvermittler, die gewerbsmäßig Finanzprodukte an Privatkunden oder Unternehmen vermitteln oder dazu beraten. Sie agieren in der Regel als selbstständige Gewerbetreibende und arbeiten oft auf Provisionsbasis für verschiedene Finanzdienstleister oder Produktanbieter.
Erlaubnispflicht
Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Erlaubnis ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, um den Anlegerschutz zu gewährleisten:
-
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine einschlägigen Vorstrafen oder Hinweise auf Unzuverlässigkeit.
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Keine Überschuldung oder drohende Insolvenz.
- Berufshaftpflichtversicherung: Absicherung gegen Vermögensschäden, die durch Beratungsfehler entstehen könnten.
- Sachkunde: Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, in der Regel durch eine bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK („Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“) oder anerkannte Berufs- und Studienabschlüsse mit entsprechender Berufserfahrung.
Registrierungspflicht
-
- Nach Erhalt der Erlaubnis müssen Sie im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen werden.
- Dieses Register ist für jeden einsehbar und ermöglicht es, die Legitimation des Beraters zu überprüfen.
Umfassende Pflichten aus der FinVermV
-
- Informationspflichten: Offenlegung Ihres Status, der Vergütung (Provisionen), möglicher Interessenkonflikte.
- Beratungspflichten: Analyse der finanziellen Situation, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden (sogenannte Geeignetheitsprüfung). Empfehlung von Finanzprodukten, die zum Kundenprofil passen.
- Dokumentationspflichten: Erstellung von Beratungsprotokollen, um die Beratung nachvollziehbar zu machen.
- Jährliche Prüfung: Finanzanlagenvermittler müssen ihre Geschäftstätigkeit jährlich von einem unabhängigen Prüfer (oft einem Wirtschaftsprüfer) prüfen lassen und den Prüfbericht bei der IHK einreichen.