Rechtliche Aspekte
Prüfung nach § 34 f und § 34 h GewO
Gemäß § 24 FinVermV müssen sich alle Berater mit Erlaubnis nach § 34 f und/oder § 34 h GewO in ihrer Tätigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater überprüfen lassen. Durch den Standard, den wir mit dem Anlegerprofil/Beratungsprotokoll geschaffen haben, können wir Ihnen diese Prüfung zu sehr günstigen Konditionen anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass die gesamte Abwicklung und Dokumentation Ihres § 34 f und/oder § 34 h Geschäftes über unsere Plattform abgewickelt und hinterlegt wird (Investmentfonds/Beteiligungen).