Egal ob es um die Herstellung von Mode, die Ernte von Kakao oder sonstige Produktionen in Entwicklungsländern geht: Kinderarbeit, Hungerlöhne und unwürdige Arbeitsbedingungen sind nicht ungewöhnlich. Nun wird ein Gesetzesentwurf diskutiert, der Unternehmen für derart unmenschliche Zustände verantwortlich machen könnte. Doch welche Maßnahmen sieht dieses Gesetz vor und wie sieht die Reaktion der deutschen Unternehmen aus?

Unmenschliche Zustände

Die bisherige Regelung der Bundesregierung sieht vor, dass alle Unternehmen, welche ihre Produkte im Ausland produzieren lassen, für die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards entlang der Lieferkette sorgen. Allerdings auf freiwilliger Basis. Momentan wird also lediglich auf Moral anstelle von gesetzlichen Vorgaben gehofft. Dem Bericht der Tagesschau zufolge werden weltweit weiterhin 75 Millionen Kinder ausgebeutet. Obwohl seit der „Rana-Plaza-Katastrophe“ im Jahr 2013, als ein Fabrikgebäude zur Textilherstellung einstürzte, ein besonderes Augenmerk auf der Modeindustrie liegt, ist dies nicht die einzige Problemzone. Immer wieder erscheinen Studien zu Kindersklaverei in der Kakaoernte. Und nicht nur Menschen werden schlecht behandelt. Immer wieder wird die Umwelt durch illegale Abholzungen, Pestizide und Wasserverschmutzung in Mitleidenschaft gezogen.

Freiwillig funktioniert nicht

Im Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtete sich die Bundesregierung dazu, mit einem Gesetz einzuschreiten, falls die freiwilligen Maßnahmen nicht funktionieren würde. Zur Überprüfung führte das Auswärtige Amt zwischen 2018 und 2020 eine Überprüfung durch, inwieweit sich die Unternehmen an die Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte halten.

„Deutschland und die deutsche Wirtschaft profitieren in besonderem Maße von der Globalisierung. Deswegen haben wir auch eine besondere Verantwortung, die Rechte der Menschen zu schützen, die in unseren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten arbeiten. Die Unternehmen in Deutschland sind jetzt aufgerufen, zu berichten, wie sie die Achtung von Menschenrechten in ihren Geschäftsprozessen sicherstellen…“

Die quantitative Erhebung ergab, was bereits befürchtet wurde: Weniger als 50 Prozent kamen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Nun soll das „Sorgfaltspflichtgesetz“ dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern haftbar gemacht werden können. Dies gilt jedoch nur für alle Menschenrechtsverletzungen, die vorhersehbar und vermeidbar sind. Sollte trotz größter Achtsamkeit dennoch zu Gesetzesbrüchen kommen, wird das Unternehmen nicht verantwortlich gemacht.

Gespaltene Meinungen

Neben einigen Fashion-Labels kämpft auch die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss aus mehreren Organisationen wie Verdi, Greenpeace und Brot für die Welt, für den Beschluss eines solchen Gesetzes. Teile der Wirtschaft lehnen das Vorhaben jedoch strikt ab. Unternehmen befürchten für das Verhalten Dritter haften zu müssen. Laut Tagesschau pocht unter anderem der Deutsche Arbeitgeberverband dafür, weiterhin die freiwillige Regelung zu behalten. Über 60 deutsche Unternehmen, unter anderem Rewe und Ritter Sport, sind anderer Meinung: Sie fürchten einen Wettbewerbsnachteil, da sie sich bereits an die Sorgfaltspflicht halten.

In anderen Ländern Europas, unter anderem Frankreich und die Niederlande, gibt es ein derartiges Gesetz bereits. Bereits im August soll hierzulande die Entscheidung über das Gesetz fallen.

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Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH