Seit Anfang 2020 müssen Händler ihren Kunden einen Kassenbon für ihre Zahlung ausstellen – egal wie klein der Betrag ist. Seit der Einführung der Bonpflicht sorgt sie für Diskussionen und Ärger. Doch welchen Nutzen erfüllt sie überhaupt? Und welche Kritikpunkte haben Händler nach dem ersten Jahr?

Alles gebongt

Seit dem ersten Januar 2020 muss jeder Händler mit einem elektronischen Kassensystem seinen Kunden einen Zahlungsbeleg ausstellen. Durch diese Belegausgabepflicht und einen speziellen Speicherchip in der Kasse soll laut dem ZDF Steuerbetrug verhindert werden. Zuvor war es – vor allem in Branchen, in denen Bargeld die häufigste Zahlungsvariante ist – häufig zu gefälschten Rechnungen und manipulierten Kassen gekommen. Etwa zehn Milliarden Euro an Steuergeldern werden laut Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf diese Weise hinterzogen.

Händler, die sich nicht an die neue Bonpflicht halten, werden vom Finanzamt stärker unter die Lupe genommen. Wer gegen die Verordnung zum sicheren Speichern aller Rechnungen verstößt, könnte mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro abgestraft werden.

Bon voyage

Während man laut Tagesschau die einst geltende Bonpflicht in Frankreich momentan nach und nach abschafft, lernen Händler in Deutschland die unangenehmen Folgen der Regelung kennen. Gegenüber der Tagesschau erklärt eine Brotmanufaktur Kleinbauer in Saarbrücken:

„Nur etwa drei Prozent der Kunden wollen den Zettel, wenn sie sich ein Brötchen kaufen. Also nehmen 97 Prozent der Kunden den Bon nicht mit, der dann im Papiermüll landet“

Bei vielen Bäckereien und anderen Einzelhändlern, wo in der Regel nur für winzige Beträge eingekauft wird, sammeln sich nun bergeweise Papiermüll durch die Kassenzettel an. Nicht nur der zusätzliche Aufwand für die Entsorgung, sondern auch die Kosten für deutlich mehr Kassenrollen, belasten die Unternehmen. Die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen werden laut ZDF nur in seltenen Fällen ausgestellt.

C’est Bon

Eine Abschaffung ist in Deutschland eher unwahrscheinlich, denn sowohl das Bundesfinanzministerium als auch die Deutsche Steuergewerkschaft sind mit der Umsetzung zufrieden und halten weiter daran fest:

„Ohne die Belegausgabepflicht würde der Finanzverwaltung ein wesentliches Mittel    für einen effizienten Steuervollzug aus der Hand genommen“

Eine Umstellung auf elektronische Kassenzettel würde einige Probleme der Händler mildern und für weniger Müll sorgen. Jedoch hat sich diese Methode bei Unternehmen und Kunden noch nicht durchgesetzt. Um die Umwelt zu schonen, wird daher vorerst auf Kassenbons aus ökologischem Papier gesetzt.

Titelbild: © photocrew / stock.adobe.com

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH